Bei den Neuerungen, die der Amsterdamer Vertrag (1997) fuer die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) gebracht hat, ist die Schaffung einer Strategie- und Fruehwarnungseinheit besonders hervorzuheben (6. Erklaerung zur Schlussakte des Vertrags von Amsterdam 1997).
Diese Einheit hat vor allem folgende Aufgaben:
Ueberwachung und Analyse der Entwicklungen in den unter die GASP fallenden Bereichen,
Beurteilung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Union und Ermittlung von moeglichen kuenftigen Schwerpunktbereichen der GASP,
rechtzeitige Bewertung von Ereignissen, potentiellen politischen Krisen oder Situationen, die bedeutende Auswirkungen auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Union haben koennen,
Ausarbeitung - auf Anforderung des Rates oder des Vorsitzes oder von sich aus - von ausfuehrlich begruendeten Dokumenten ueber die Optionen fuer die Politik des Rates.
Durch diese Einrichtung soll die Luecke geschlossen werden, die sich in der bisherigen Praxis gezeigt hat, darunter diejenige, aus eigener Initiative Beitraege zur Formulierung der Politik im GASP-Bereich zu erstellen.